Klasse | Ausbildungsbeginn Anmeldung bei der Fahrschule frühestens | Ablegen der Theorieprüfung frühestens | Ablegen der Fahrprüfung frühestens | Ausstellung des Führerscheins frühestens |
Mopedausweis | mit 14 Jahren & 10 Monaten | kurz vor 15 Jahren | keine Fahrprüfung notwendig | mit Vollendung des 15. Lebensjahres |
A1 | mit 15 ½ Jahren | nach Theoriekurs | mit Vollendung des 16. Lebensjahres | mit Vollendung des 16. Lebensjahres |
A2 | mit 17 ½ Jahren (in Kombination mit L 17 mit 16 Jahren) | nach Theoriekurs | mit Vollendung des 18. Lebensjahres | mit Vollendung des 18. Lebensjahres |
A | mit 23 ½ Jahren | nach Theoriekurs | mit Vollendung des 24. Lebensjahres | mit Vollendung des 24. Lebensjahres |
B | mit 17 ½ Jahren | nach Theoriekurs | mit Vollendung des 18. Lebensjahres | mit Vollendung des 18. Lebensjahres |
L 17 | mit 16 Jahren | nach Theoriekurs | mit Vollendung des 17. Lebensjahres | mit Vollendung des 17. Lebensjahres |
Upgrade A1 auf A2 und von A2 auf A ist jeweils nach 2 Jahren durch prakt. Ausbildung (7 Lektionen) oder prakt. Prüfung möglich.