A 125cm3 (Code 111)

Mit der Erweiterung des B-Führerscheins um den sogenanntetn Code 111, der im Führerschein eingetragen wird, darfst du zusätzlich zum Auto auch noch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) lenken. Voraussetzung ist ein B-Führerschein, der seit mind. 5 Jahren gültig ist. Der Code 111 wird nur in Österreich, Italien und Luxemburg anerkannt, in allen anderen Ländern darfst du weiterhin kein Motorrad fahren.

Die Ausbildung:

Beim Code 111 ist keine Theorieausbildung und keine Prüfung verlangt, du musst lediglich beim Verkehrsamt praktischen Unterricht (6 Einheiten Fahrausbildung) nachweisen können, um den zusätzlichen Führerscheineintrag zu erhalten. In diesen 6 Fahrlektionen lernst du mit unseren 125er Motorrädern umzugehen und schnupperst ein wenig ins Biker-Feeling hinein. Im Anschluss erhälst du oben erwähnte Bestätigung und schon geht's ab zum Verkehrsamt.

Ein kleiner Hinweis: Vielleicht überlegst du dir auch gleich, den "großen" A-Führerschein zu machen, denn die meisten unser Code 111-Kunden sehen wir wenig später wieder, weil ihnen die 125er doch schnell zu schwach wird!
Ab 19.1.2013:
Der Umstieg vom Code 111 auf A1 ist nach zwei Jahren möglich; 6 Einheiten Fahrtechnik werden für die A1-Ausbildung angerechnet. Die restliche Ausbildung inklusiver Prüfungen findet wie bei einer normalen A1-Ausbildung statt.

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